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Digital Signage Produktvorstellung: TELANA

TELEREALS SMART FITTING ROOM FÜR EINE MINIMIERUNG VON BARRIEREN IM FREIZEITBEREICH 

TELANA  ist unsere neue Digital Signage Lösung, die ein „Offline“-Einkaufserlebnis mit optimierter Kundenbetreuung für möglichst viele Individuen ermöglicht.

ERFAHRE MEHR ÜBER TELANA

 

 

BARRIEREFREIHEIT

Was versteht man unter Barrierefreiheit?

Barrieren bezeichnen Hindernisse, die nicht nur in baulicher Form gemeint sind. Die Telereal versucht diese zu minimieren und bedenkt diese gewünschten Faktoren bei einer Konzipierung von Ihren Projekten mit ein.

Ein elementarer Punkt für ein selbstbestimmtes Leben ist Mobilität, die durch die Integration von Digitalität im öffentlichen Raum, insbesondere dem öffentlichen Verkehrsnetz, zur Verfügung gestellt wird, um Barrieren zu reduzieren.

Das Ziel ist die „Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen“ (BGStG, 2005: S. 1).

Das Anbieten von Information im „Zwei-Sinne-Prinzip“ (optisch-akustisch, taktil-akustisch etc.) und im „Design for all“, sind Mittel um Barrieren zu reduzieren, denn in Österreich haben laut der Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria im Jahre 2008 ca. 20,5% der Wohnbevölkerung in Privathaushalten eine dauerhafte Beeinträchtigung. Das sind hochgerechnet ca. 1,7 Mio. Menschen.



Dokumente:


NAP – Nationaler Aktionsplan Behinderung (2012-2020)
BGStG (2005): Bundesbehindertengleichstellungsgesetz, 82. Bundesgesetz, Wien.
Statistik Austria, Menschen mit Behinderung
ÖNORM B 1600: Planungsgrundlagen für barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten

In Verbindung mit 1600:
ÖNORM B 1601: Planungsgrundlagen für barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten
ÖNORM B 1602: Barrierefreie Bildungseinrichtungen
ÖNORM B 1603: Planungsgrundlagen für barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen
ÖNORM EN 81-70: „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 70: Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen“
ÖNORM V2101: „Technische Hilfe für sehbehinderte und blinde Menschen, taktile Bodeninformation“
ÖNORM A3011, Teil 3: „Grafische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation“
ÖNORM A 3012: „Visuelle Leitsysteme für die Öffentlichkeitsinformation“

 

 

 

 

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