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Vorgangsweise der Stadt Wien bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf Wohnhäusern und Grundstücken der Stadt Wien

Um dem vorsorgenden Gesundheitsgedanken bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf gemeindeeigenen Wohnhausanlagen oder Grundstücken entsprechend Rechnung zu tragen, wurde unter Mitwirkung der Mobilfunkkommission der Stadt Wien folgende Vorgangsweise für die zukünftigen Aufstellungen von Mobilfunkanlagen im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsgestaltung zwischen der Gemeinde Wien als Haus und Grundstückseigentümer und den Mobilfunkbetreibern beschlossen:

Plant der Mobilfunkbetreiber die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Gebäude der Gemeinde Wien, so muss dieser eine Eigenerklärung vorlegen, in der bestätigt wird, dass der Optimierungswert für die Leistungsflussdichte von 300 mW/m²  im Gebäude nicht überschritten wird. Dieser Optimierungswert muss bei allen Anrainer*innen dieser Sendeanlage und selbstverständlich auch in den Wohnungen der Bewohnenden jenes Hauses, auf dem die Anlage aufgestellt wird, eingehalten werden.

Diese Vorgangsweise bezieht sich nur auf die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf städtischen Wohnhausanlagen oder Grundstücken, da nur dort die Stadt Wien privatrechtliche Vereinbarungen mit den Betreibern schließen kann. Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation ist die Einforderung der Einhaltung vom Optimierungswert nur im Rahmen privatrechtlicher Verträge zwischen den jeweiligen Liegenschaftseigentümern und den Mobilfunkbetreibern möglich, da die Errichtung dieser Anlagen (bis auf wenige Ausnahmen) bewilligungsfrei ist. Diese Vorgangsweise der Stadt Wien ist ein verantwortungsvoller Schritt in die Richtung einer ausreichenden Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes bzw. der Sorgen der Anrainer*innen betreffend Mobilfunkanlagen.

 

Vereinheitlichter Ablauf bei der Einreichung und Errichtung von Mobilfunkanlagen auf Gebäuden bzw. Häusern von "Wiener Wohnen"

  • Standortanfragen der Provider ausschließlich bei Telereal
  • Überprüfung durch Telereal mit Eigentümer auf grundsätzliche Machbarkeit
  • Nach prinzipiellem Ok (jede Anfrage wird gesondert geprüft) folgt eine bautechnische Begehung (Namensliste der durch die Provider berechtigten Personen), Terminvereinbarungen mit Bestandgebern, allfällige notwendige Bauplankopien der Bestandspläne bzw. Einsichtnahme bei der Baupolizei.
  • Sind keine Einwände gegeben, wird der jeweils ansuchende Betreiber über die positive Vorprüfung informiert und übersendet die jeweiligen Einreichunterlagen (Pläne, Fotomontage, technische Informationsblätter, Nachweise) an die Telereal. Dieser lässt, wenn erforderlich, nach erfolgtem Freigabevermerk durch den jeweiligen Bestandgeber die Unterlagen von einem Ziviltechniker oder der Magistratsabteilung 19 bzgl. der Stadtbildbegutachtung überprüfen. Bei denkmalgeschützten Objekten wird das Bundesdenkmalamt hinzu gezogen.
  • Bei positiver schriftlicher Stellungnahme durch den Ziviltechniker (Stadtbildbegutachtung) bei bewilligungsfreien Mobilfunkanlagen oder der Magistratsabteilung 19 bei bewilligungspflichtigen Mobilfunkanlagen, werden dann diese Unterlagen an Telereal retourniert. Nach einer Überprüfung wird der jeweilige Gesamtakt von der Telereal protokolliert und durch eine Konformitätserklärung abgeschlossen. Diese wird nach Unterfertigung durch die Geschäftsführung an die jeweils verwaltende Dienststelle mit einem Genehmigungsvermerk zurückgegeben.

 

  • Baubeginnsanzeige
  • zur Information der Mieter*innen durch Hausanschlag vier Wochen vor Beginn durch die Betreiberfirma
  • enthält Art und Gegenstand des Vorhabens und Information darüber, dass die Mobilfunkanlage nach den Vorgaben von Wiener Wohnen errichtet wird
  • zur Kontaktinformation, für die detaillierte Einsichtnahme technischer Informationen