Um dem vorsorgenden Gesundheitsgedanken bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen auf gemeindeeigenen Wohnhausanlagen oder Grundstücken entsprechend Rechnung zu tragen, wurde unter Mitwirkung der Mobilfunkkommission der Stadt Wien folgende Vorgangsweise für die zukünftigen Aufstellungen von Mobilfunkanlagen im Rahmen der privatrechtlichen Vertragsgestaltung zwischen der Gemeinde Wien als Haus und Grundstückseigentümer und den Mobilfunkbetreibern beschlossen:
Plant der Mobilfunkbetreiber die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Gebäude der Gemeinde Wien, so muss dieser eine Eigenerklärung vorlegen, in der bestätigt wird, dass der Optimierungswert für die Leistungsflussdichte von 300 mW/m² im Gebäude nicht überschritten wird. Dieser Optimierungswert muss bei allen Anrainer*innen dieser Sendeanlage und selbstverständlich auch in den Wohnungen der Bewohnenden jenes Hauses, auf dem die Anlage aufgestellt wird, eingehalten werden.
Diese Vorgangsweise bezieht sich nur auf die Errichtung von Mobilfunkanlagen auf städtischen Wohnhausanlagen oder Grundstücken, da nur dort die Stadt Wien privatrechtliche Vereinbarungen mit den Betreibern schließen kann. Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Situation ist die Einforderung der Einhaltung vom Optimierungswert nur im Rahmen privatrechtlicher Verträge zwischen den jeweiligen Liegenschaftseigentümern und den Mobilfunkbetreibern möglich, da die Errichtung dieser Anlagen (bis auf wenige Ausnahmen) bewilligungsfrei ist. Diese Vorgangsweise der Stadt Wien ist ein verantwortungsvoller Schritt in die Richtung einer ausreichenden Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes bzw. der Sorgen der Anrainer*innen betreffend Mobilfunkanlagen.