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Optimierungswert

Die Unterfertigung eines Mietvertrages erfolgt nur, wenn gesundheitliche Unbedenklichkeit besteht. Aus diesem Grund ergibt sich die Möglichkeit zur Festlegung von einem Optimierungswert aus Sicht der Stadt Wien im Rahmen einer privatrechtlichen Vertragsgestaltung. Dieser Wert wird als Vorgabe definiert.

Grundsatz

Bei Mobilfunkanlagen auf städtischen Objekten muss der Betreiber vor der Zustimmung zur Aufstellung einer Mobilfunkanlage bestätigen, dass die geplante Leistungsflussdichte inkl. der bereits vorhandenen HF-Dienste den Optimierungswert nicht überschreiten wird.

Durchführungsbestimmungen für die Genehmigung zur Errichtung von Mobilfunkanlagen auf Liegenschaften der Stadt Wien

Die Zielsetzung der Stadt Wien und damit der Firma Telereal, als eines der Tochterunternehmen der Stadt, ist, über definierte Rahmenbedingungen, die Einführung von 5G bestmöglich zu unterstützen und zu begleiten, um die damit verbundenen Chancen und Möglichkeiten vor allem für die Bürger*innen, aber auch für die lokale Wirtschaft und die Industrie zu bieten.

Das grundlegende Ziel für 5G Sendeanlagen ist den Optimierungswert von 300 mW/m² Gesamtexposition am Hauptimmissionspunkt (das ist jener Punkt, an dem mit der größten Immission bei gleichzeitigem regelmäßigem, längerem Aufenthalt von Menschen zu rechnen ist und sich im Regelfall im Gebäude befindet) zu unterschreiten. Eine technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Minimierung ist unabhängig davon geboten. Das bedeutet, dass durch den Betrieb neu errichteter oder durch die Ergänzung von bestehenden Mobilfunkanlagen um 5G - Sendeeinrichtungen am Immissionsort die Gesamtexposition von 10,63 V/m (300 mW/m²) an den zu betrachtenden Immissionspunkten nicht überschritten wird. Unter Gesamtexposition wird das Zusammenwirken der am Hauptimmissionspunkt einwirkenden HF-Dienste verstanden. Dies sind insbesondere: alle Mobilfunkfrequenzen (GSM, UMTS, LTE, 5G etc.), Radio- und Fernsehfrequenzen, WLAN, Behördenfunk – Blaulichtorganisationen.

 

Zu berücksichtigen sind weiters alle Emissionen anderer Mobilfunkbetreiber. Der Optimierungswert von 300mW/m2 gilt für alle Immissionen am Immissionspunkt. Bei der Einreichung eines Standortes ist der jeweilige Betreiber verpflichtet die Richtigkeit der Unterlagen (inkl. aktueller Konfigurationen aller relevanten Quellen) und die Unterschreitung der Vorgaben der Stadt Wien zu garantieren.

Der durchschnittliche Hintergrundpegel basiert auf praktischen Messergebnissen durch den TÜV Österreich im Stadtgebiet von Wien. Grundsätzlich wird für diesen Hintergrundpegel ein Wert von 5 mW/m² angenommen und vom Optimierungswert (300 mW/m²) in Abzug gebracht. Ergeben Messungen des Hintergrundpegels vor Ort höhere oder niedrigere Leistungsflussdichten, sind diese heranzuziehen.